AGB

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma Stahlotec GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Neyer
Heideweg 8a | 49170 Hagen a.T.W.


§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Stahlotec GmbH, nachfolgend „Unternehmer“ genannt, und Geschäfts- oder Privatkunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung. Der Unternehmer erkennt abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, er hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Auftragsbestätigung

2.1
Der Unternehmer bietet die Be- und Verarbeitung von Metallen an.
Die schriftlichen Angebote des Unternehmers bleiben, sofern Gegenteiliges nicht angegeben ist, 3 Wochen ab Angebotsabgabe gültig. Das im Angebot angeführte Datum gilt als Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Alle Angebote des Unternehmers verstehen sich ohne Montagearbeiten. Diese werden mit dem Angebot gesondert aufgeführt.

 

2.2
Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit schriftlich erklärt wird.

 

2.3
Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter des Unternehmers bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer unverbindlich.
Für alle Vertragsschlüsse gilt, dass maßgebend für den Umfang der vereinbarten und vertraglich geschuldeten Leistung ausschließlich die Auftragsbestätigung ist.

 

§ 3 Preise; Zahlungsbedingungen

3.1

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, führt der Unternehmer alle Aufträge zum vereinbarten Festpreis durch.
Sollte sich bei Durchführung des Auftrags herausstellen, dass ein höherer Aufwand erforderlich ist, erfolgt eine Leistungsberechnung des Mehraufwands nur dann, wenn sie zuvor mit dem Kunden einverständlich abgesprochen worden ist.

 

3.2
Unsere Fakturen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf den in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag oder innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Sollte der Unternehmer nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum den Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages feststellen, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Es fallen dadurch Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. an. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzugs behält sich der Unternehmer vor.

 

3.3
Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, ausgeschlossen.

 

3.4
Für nicht getauschte Ladungsträger erheben wir folgende Gebühren, exkl. der gesetzlichen MwSt.:

Ganze Euro-Gitterbox: 110€/St.
Halbe Euro-Gitterbox: 85€/St.
Euro-Palette: 12€/St.
Euro-Palettenrahmen: 10 €/St.



§ 4 Eigentumsvorbehalt


Alle Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zuzüglich etwaiger Zinsen Eigentum des Unternehmers. Die Weitergabe oder Weiterveräußerung sowie die Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers gestattet. Im kaufmännischen Verkehr tritt der Kunde im Falle der Weiterveräußerung seine hieraus gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen an den Unternehmer bereits jetzt ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

 

§ 5 Warenlieferung

5.1

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl des Unternehmers zu überlassen. Die Versandkosten trägt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, der Kunde.

 

5.2
Der Unternehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixhandelskauf vereinbart wurde, keine Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
In der Auftragsbestätigung gibt der Unternehmer lediglich die voraussichtliche Lieferzeit an. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages.

 

5.3
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Unternehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben/Verzögerungen von Lieferungen unserer Vorlieferanten, hat der Unternehmer auch bei Fixhandelsverträgen nicht zu vertreten.
Der Unternehmer ist in derartigen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Partner hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Verzögerungen sind seitens des Unternehmers unverzüglich nach Kenntnis darüber dem Vertragspartner schriftlich anzuzeigen.
Eine Transportversicherung wird der Unternehmer nur auf Wunsch und Kosten des Kunden vornehmen.

 

5.4
Offene Transportschäden müssen bei kaufmännischen Verträgen sofort bei Übergabe dem Frachtführer gemeldet und schriftlich festgehalten werden. Sonstige Transportschäden und fehlende Ware sind spätestens drei Tage nach Übernahme der Lieferung dem Unternehmer schriftlich anzuzeigen, andernfalls erlöschen jegliche Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur.

 

§ 6 Gewährleistung

6.1

Der Unternehmer leistet bei gewährleistungsberechtigten Mängeln Nachbesserung oder Neuherstellung. Mängel sind bei kaufmännischen Rechtsgeschäften unverzüglich binnen drei Tagen nach Erhalt der Ware bei offenen Mängeln sowie ebenfalls unverzüglich binnen drei Tagen nach Entdeckung des Mangels bei versteckten Mängeln (§ 377 HGB) dem Unternehmer schriftlich anzuzeigen.

 

 

6.2
Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt sie nicht innerhalb angemessener, dem Unternehmer gesetzter Frist, ist der Kunde berechtigt, weitere Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer jegliche Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist.
Bei einem nur unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, hat der Kunde die Kosten der Überprüfung zu erstatten. Soweit eine Reparatur notwendig ist, erfolgt diese erst nach schriftlicher Auftragserteilung des Kunden.

 

§ 7 Haftung


Der Unternehmer haftet für Schäden des Kunden durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers und deren Erfüllungsgehilfen. Verletzt der Unternehmer wesentliche Vertragspflichten, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet dieser auch für Fahrlässigkeit.
Für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Unternehmer für vorsätzliche und fahrlässige Herbeiführung eines Schadens.

Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von EUR 100.000,00 € je Schadensereignis und nur in dem Umfang, wie die von ihm unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Schaden Deckung gewährt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.

 

§ 8 Verjährung


Die Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren in anderen Fällen als dem Verbrauchsgüterkauf immer ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Verträgen mit Verbrauchern verjähren die Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Unternehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen, oder für Mängel, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Unternehmers beruhen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

§ 9 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen, die gegenüber dem Unternehmer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 10 Gerichtsstand
Bei Verträgen zwischen Kaufleuten gilt der Sitz des Unternehmers als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der kaufmännische Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. Weiter gilt bei kaufmännischen Verträgen das deutsche Recht in seiner dann geltenden Fassung.

 

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte
Der Unternehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die von ihm gelieferte Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich Mitteilung zu machen, dass ihm gegenüber derartige Verletzungen angezeigt werden. Ist die Ware nach den Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners erstellt worden, hat dieser den Unternehmer von allen Forderungen freizustellen, die gegen den Unternehmer diesbezüglich erhoben werden.

 

§ 12 Abtretung von Ansprüchen
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag an Dritte abzutreten.

 

§ 13 Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften für Verbraucher

13.1 Widerrufsrecht

Für den Fall, dass ein Fernabsatzvertrag (§ 312b BGB) vorliegt, gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:
Der Kunde, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, kann den Vertrag innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

stahlotec GmbH
Heideweg 8a
49170 Hagen a.T.W.
05405 / 80 449 - 00
E-Mail: info@stahlotec.de

 

13.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Zinsen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

 

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Unternehmer und dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich hierin eine Regelungslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt wird.


Osnabrück, den 01.02.2011